Gurtpflicht, gesetzliche Regelungen

Aus /8-KnowHow

Version vom 13:06, 11. Okt. 2024 bei Helmut 230.6 (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Immer wieder mal stellt sich die Frage: "Mein Mercedes hat keine Gurte, muss ich da welche nachrüsten?"

Die Gesetzeslage hat sich dazu über die Jahrzehnte geändert was zwei Themenkreise betrifft:

  • Technische Austattung mit Gurten
  • Gurtanlegepflicht

Im Zuge dieses Threads hat Forumskollege "Alex 250" dazu eine detaillierte Information im 107 SL-Forum gefunden.

Ihr findet dazu eine editierte und ergänzend kommentierte Version unter Gurtpflicht.

Unabhängig davon, wie die gesetzlichen Vorschriften zur Ausstattung der "frühen" /8-er ist, empfiehlt es sich dennoch bei den Autos, die gesetzlich keine Gurte "brauchen", aus Sicherheitsgründen nach Möglichkeit Gurte nachzurüsten - und auch zu benutzen.



Erstellt von: Helmut 230.6 07:46, 2. Jul. 2013 (UTC), update 10. Okt. 2024

Persönliche Werkzeuge