Oldtimerzulassung
Aus /8-KnowHow
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- | *Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein | + | *Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein; auf Antrag können nun aber auch Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren produziert wurden und nie oder verspätet zugelassen wurden, ein H-Kennzeichen erhalten. |
- | *Der erforderliche Fahrzeugzustand wird nicht mehr mit der Classic-Data Note "3" beschrieben – dies wurde gestrichen – es ist nun ein guter Pflege- und Erhaltungszustand erforderlich, wobei | + | *Der erforderliche Fahrzeugzustand wird nicht mehr mit der Classic-Data Note "3" beschrieben – dies wurde gestrichen – es ist nun ein guter Pflege- und Erhaltungszustand erforderlich, wobei besonderer Wert auf einen Originalzustand (ggf. auch unrestauriert und mit Patina) gelegt wird. Grundsätzlich muss das Fahrzeug erhaltenswert in Sinne des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sein. |
- | *Alle Änderungen oder Umbauten sind zulässig die in den ersten 10 Jahren erfolgten oder möglich gewesen wären und nun nachträglich geschehen und damit zeitgenössisch sind. Ein Nachweis über zeitgenössisches Zubehör kann erfolgen über Prospekte, Artikel | + | *Alle Änderungen oder Umbauten sind zulässig, die in den ersten 10 Jahren erfolgten oder möglich gewesen wären und nun nachträglich geschehen und damit zeitgenössisch sind. Ein Nachweis über zeitgenössisches Zubehör kann erfolgen über Prospekte, Artikel oder Fotos. Weiterhin zulässig sind nicht zeitgenössische Änderungen, wenn diese älter als 30 Jahre sind sowie Änderungen, die für eine Baureihe für zulässig/möglich erklärt wurden. |
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+ | Hier gibt es die '''Richtlinie im Wortlaut''': [http://download.autobild.de/dl/832736/Richtlinie_Oldtimer_2011.pdf Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StvZo, Fassung vom 06. April 2011] | ||
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'''Vor dieser neuen Oldtimer Richtlinie hatten wir hier nachstehende Infos:''' | '''Vor dieser neuen Oldtimer Richtlinie hatten wir hier nachstehende Infos:''' |
Version vom 14:15, 13. Dez. 2011
NEUE RICHTLINIE FÜR H-KENNZEICHEN ab November 2011
Zum 1. November 2011 ist die neue Richtlinie für Gutachten zur Erteilung eines H-Kennzeichens in Kraft getreten.
Hier kurz ein Überblick zu den geänderten Punkten:
- Ein positives Gutachten ist immer erforderlich zur Erteilung eines H-Kennzeichens oder für ein rotes -07-Kennzeichen; integriert ist immer auch eine "normale" Hauptuntersuchung (auch Abgas wenn notwendig)
- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein; auf Antrag können nun aber auch Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren produziert wurden und nie oder verspätet zugelassen wurden, ein H-Kennzeichen erhalten.
- Der erforderliche Fahrzeugzustand wird nicht mehr mit der Classic-Data Note "3" beschrieben – dies wurde gestrichen – es ist nun ein guter Pflege- und Erhaltungszustand erforderlich, wobei besonderer Wert auf einen Originalzustand (ggf. auch unrestauriert und mit Patina) gelegt wird. Grundsätzlich muss das Fahrzeug erhaltenswert in Sinne des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sein.
- Alle Änderungen oder Umbauten sind zulässig, die in den ersten 10 Jahren erfolgten oder möglich gewesen wären und nun nachträglich geschehen und damit zeitgenössisch sind. Ein Nachweis über zeitgenössisches Zubehör kann erfolgen über Prospekte, Artikel oder Fotos. Weiterhin zulässig sind nicht zeitgenössische Änderungen, wenn diese älter als 30 Jahre sind sowie Änderungen, die für eine Baureihe für zulässig/möglich erklärt wurden.
Hier gibt es die Richtlinie im Wortlaut: Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StvZo, Fassung vom 06. April 2011
Vor dieser neuen Oldtimer Richtlinie hatten wir hier nachstehende Infos:
Für die Zulassung von Oldtimer Fahrzeugen hat der TÜV-Nord eine übersichtliche Seite zusammengestellt, die alle grundsätzlichen Infos enthält:
Beim TÜV-Süd gibt es für alle, die es genau wissen wollen, einen detaillierten Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO?:
Anforderungskatalog (pdf-Dokument, 123kB)
Dazu ist jedoch anzumerken, dass es trotz aller gesetzlichen Standardisierung von der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort und oft genug vom jeweiligen Prüfer abhängt, wie das Fahrzeug letztlich beurteilt wird.
Grundbedingung sind:
- Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren.
- Umbauten müssen mindestens 20 Jahre her sein, dann sind sie in der Regel genehmigungsfähig, oder vom Stil her vor 20 Jahren üblich gewesen sein (also z.B. Kadett tiefergelegt wie man sie früher oft gesehen hat, Recarositz älteren Typs...).
- Sonderausstattung sollte auch vom Stil her zur damaligen Zeit passen. (So muß z.B. ein Wohnmobil mit einem Mobiliar aus früherer Zeit ausgerüstet sein, und darf nicht mit modernen oder selbstgebauten Möbeln bestückt sein.)
- Moderne Radios sind kein Problem.
- Sicherheitstechnische Nachrüstungen (z.B. Automatikgurte, Gurte hinten etc) ausdrücklich erlaubt.
Praktisch sieht das dann so aus:
- Das Auto sollte auf den ersten Blick möglichst original wirken. Das gilt für innen und aussen.
- Die Farbe ist egal, allerdings können Effektlackierungen, oder ein Karolok Probleme bereiten. Werbung im Stil vergangener Zeiten ist kein Problem, moderne Werbung kann Probleme machen.
- Ein Auto, das keine auffallenden Veränderungen vom allgemeinen Originalzustand hat, nicht nach einer Rostlaube aussieht und problemlos über den TÜV kommt, bekommt auch ohne Streß das H-Kennzeichen drauf. Offiziell sollte das Fahrzeug mindestens einen Zustand 3 haben. Der Wagen muß frischen TÜV haben (ich glaube höchstens zwei Monate alt). Es empfiehlt sich beim gleichen Termin HU und H Gutachten zu machen.
Wenn man diese Bedingungen erfüllt kann man das H Gutachten relaxt angehen. Oft freuen sich die Prüfer mal ein schönes Auto zu Gesicht zu bekommen. H-Kennzeichen Abnahme sind für sie nämlich auch eher die Ausnahme vom Alltagsbetrieb.
Wichtig ist: Die TÜV-Prüfer sind keine Typenreferenten, haben also keine besonderen Spezialkenntnisse zu einzelnen Autotypen. Sie können also viele Details zu einem Fahrzeug nicht wissen und oft auch nicht über ihre Unterlagen in Erfahrung bringen. Wenn du also z.B. in einem /8 einen W123 Motor drin hast und keine auffälligen Umbauten hierfür erkennbar sind, wird der Prüfer das gar nicht merken können.
Hat man Teile am Auto die problematisch werden könnten sollte man überlegen ob diese bei der TÜV Vorführung unbedingt montiert sein müssen. Wenn du einen Fernseher im Auto hast muß der ja nicht immer drin sein??
Ab dem 01.01.2007 darf übrigens nicht nur der TÜV sondern auch GTÜ Prüfstellen (und ich glaube auch die DEKRA) das H-Gutachten erstellen. (Siehe dazu unten im Beitrag mehr)
Im Gutachten werden die Fahrzeugdaten vermerkt.
Außerdem wird ein Urteil gefällt über:
- Originalzustand unterschiedlicher Fahrzeugkomponenten
- Die Gesamtoptik
- Einen guten Erhaltungszustand
- Und einen guten Pflegezustand
Das sind natürlich eher willkürliche Beurteilungen. Ein Argument für oder wider einem guten Erhaltungs-/ oder Pflegezustand wird man immer finden.
Beispielgutachten:
Hier seht Ihr ein Muster eines solchen Gutachtens. Es handelt sich um einen /8, ursprünglich 230.6 Benziner, umgebaut auf 220D. Der Umbau führt dazu, dass im Gutachten vermerkt ist, Motor nicht Originalzustand. Er wurde genehmigt, weil der Wagen auf einen Motor umgerüstet wurde, der ansonsten auch original im /8 verbaut wurde. Dann ist es auch egal, wann der Umbau stattgefunden hat. Bei diesem Wagen wurde leider der gute Pflege- und Erhaltungszustand versagt. Naja, Ansichtssache...
Mit dem Gutachten muß man dann noch auf die Zulassungsstelle. Dort werden neue Papiere angefertigt. Der Wagen erhält, unabhängig von der Schadstoffklasse, die Schlüsselnummer 98. Wenn das Auto mit einem Kat nachgerüstet wurde, und somit eine entsprechende Schlüsselnummer hatte, fällt diese weg und wird durch die 98 ersetzt!!! Das könnte bei den drohenden Fahrverboten zum Problem werden (weil die Plaketten für die Schadstoffklassen sicher nach diesen Schlüsselnummern zugeteilt werden). Ich habe bei mir deshalb auf der Zulassungsstelle darauf bestanden, dass der Kat unter „Bemerkungen“ in die Papiere eingetragen wird.
Die alten Papiere / der alte Brief werden eingezogen. Wenn man den alten Brief (der dann ungültig wird, aber er stellt doch ein wichtiges Dokument dar) behalten möchte kann das zusätzliche Gebühren kosten. Das bisherige Kennzeichen erhält dann ein H am Schluß. Man kann bei dieser Gelegenheit aber auch ein anderes Kennzeichen bekommen. Im Brief und den Papieren steht seltsamerweise nur die Autonummer ohne das H! Nach der Ummeldung erfolgt automatisch eine Mitteilung an das Finanzamt. Ab der Ummeldung beträgt die Jahressteuer für jeden PKW mit H-Kennzeichen pauschal 191€. Das Gutachten wurde übrigens vom Straßenverkehrsamt zu den Akten genommen. Auf meine Bitte hat man mir allerdings eine (nicht beglaubigte) Kopie erstellt.
Kosten, Beispielwerte:
- HU mit gleichzeitigem H Gutachten 80€
- Ummeldung 33 € (davon 13 € für den alten Brief)
- Neue Kennzeichen 24€.
Ein H-Kennzeichen gilt erst mal dauerhaft. Allerdings, wenn dein Auto später erhebliche Umrüstungen erfährt oder nach und nach völlig wegrostet, so daß der Zustand 3 in Frage gestellt werden könnte, kann es Probleme beim späteren TÜV Besuch geben! Es gibt aber bisher keine ausdrückliche Vorgabe beim erneuten TÜV eine explizite H-Kennzeichen Prüfung erneut durchzuführen. Anfang 2006 gab es übrigens rund 140 000 PKW mit H-Kennzeichen (bei einem Gesamtfahrzeugbestand von rund 55 Millionen PKW).
Noch eine persönliche Bemerkung zu diesem Thema: Durch den Zwang des Originalzustands für das H macht man es uns Oldtimerfahrern unnötig schwer unsere Autos auf moderne Motoren / moderne Abgastechnik aufzurüsten. Ich hatte immer mal überlegt einen 90ger Jahre Mercedes Motor einzubauen und somit einen schönen Oldtimer zu fahren, ohne dass dieser qualmt wie es halt ein /8 Diesel tut. Mit deutschen Behörden würde ein solcher Umbau aber zum Spießrutenlaufen und deshalb habe ich diesen Gedanken schnell wieder verworfen. Das nenne ich schlechte Umweltpolitik!
Anfang des Jahres sollte das H-Kennzeichen neu geregelt werden. Darin waren Verschärfungen, wie z.B. Mindestzustand 2 und regelmäßige Neuerstellung vorgeschlagen. Diese Gesetzesänderung ist laut DEUVET Oldtimerverband erst mal gekippt. Ob sich trotzdem was tut bleibt abzuwarten.
Nachtrag vom Februar 2007: Laut Deuvet droht ein neuer Vorstoß zur Verschärfung des H-Kennzeichens. Der Deveut hat in einer Pressemitteilung alles als PDF veröffentlicht:
Kollege Flojo hat sich mal um das Thema gekümmert. Möglicherweise macht der Deuvet hier doch etwas Paaaaaaanik. Flojo hat im Mercedes Benz Forum folgende Fakten zusammengestellt. Die Info behandelt: Oldtimerbewertung §21c und §23 - Neuregelung seit 1.3.07: www.mercedes-forum.com
Offensichtlich besteht aber zur Zeit eine gewisse Verunsicherung bei den Prüfern. So hat die GTÜ, die sonst eher kundenfreundlich agiert, einen wirklich harten Anforderungskatalog als Richtlinie veröffentlicht. So wird z.B. der gute "Pflege- und Erhaltungszustand" vorausgesetzt, und sogar bei Zusatzlautsprechern oder modernen Radios, die nicht genau ins Armaturenbrett passen Ärger gemacht??
Erstellt am 16.03.2007 von Helmut 230.6 und Michael aus Köln, Update 13.12.2011 normale br